Wichtige Informationen zum Baukindergeld!

Sehr geehrte Damen und Herren,
die gute Nachricht - Das ursprünglich zum 31.12.2020 auslaufende Baukindergeld wird bis zum 31.03.21 verlängert.
Mit dem Baukindergeld des Bundes von 1.200 € pro Kind und Jahr erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren insgesamt
eine Förderung - pro Kind - in Höhe von 12.000 €. Unter Berücksichtig eines möglichen Tilgungszuschusses der KFW
(Programm Kredit 153, KfW Effizienzhaus 55), von bis zu 18.000 €, können Familien in Bayern mit zwei Kindern somit mit einer
Gesamtförderung von bis zu 42.000 €* rechnen.
eine Förderung - pro Kind - in Höhe von 12.000 €. Unter Berücksichtig eines möglichen Tilgungszuschusses der KFW
(Programm Kredit 153, KfW Effizienzhaus 55), von bis zu 18.000 €, können Familien in Bayern mit zwei Kindern somit mit einer
Gesamtförderung von bis zu 42.000 €* rechnen.
Die Fakten im Überblick*:
Baukindergeld
- Neubau; Baugenehmigung/Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen:
- max. 105.000 € pro Jahr bei zwei Kindern (Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre)
- für jedes weitere Kind Erhöhung des max. zulässigen Einkommens um 15.000 €
Antragsfrist bis 31.03.2021:
- für Kaufverträge rückwirkend ab dem 01.01.2018
- Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Einzug zu stellen
- Antragsteller muss min. 50 % Miteigentümer sein
Förderhöhe:
- Baukindergeld pro Kind 1.200 € max. 10 Jahre
Förderung für KfW-Effizienzhaus 55
Erwerb eines neuen KFW 55-Effizienzhaus/Eigentumswohnung:
- Förderkredit (max. 120.000 €) zu günstigen Konditionen
- Tilgungszuschuss von bis zu 18.000 €
- Antragsfrist: vor Beginn des Bauvorhabens bzw. vor Kaufvertragsabschluss
Weitere Informationen rund ums Baukindergeld, sowie zur Förderung KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Sie unter:
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Ihre WOWOBAU
*Alle Angaben ohne Gewähr. Wir empfehlen eine unabhängige, fachkundige Beratung durch Dritte.